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Am 20. Mai 2020 hat die Beschlusskammer 7 antragsgemäß die Freistellung des im deutschen Hoheitsgebiet verlaufenden Teils der Nord Stream von der Regulierung für die Dauer von 20 Jahren, beginnend ab dem 12. Dezember 2019, erteilt.
Der Beschluss wird nach Schwärzung durch die Antragstellerin in einer nicht-vertraulichen Fassung hier veröffentlicht werden. Eine englische Übersetzung des Beschlusses folgt im Nachgang.
Für alle Mitgliedstaaten bestand die Möglichkeit, den Antrag der Nord Stream AG nebst Anlagen zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben. Davon haben 6 Mitgliedstaaten Gebrauch gemacht. Nach Freigabe durch die Mitgliedstaaten werden die Konsultationsbeiträge hier veröffentlicht.
«По факту трубопровод в таком полном режиме работает с 2017 года, когда загрузка составила 93%, а в последующие годы – больше 100%. То есть решение регулятора – это юридическое подтверждение того, что проект работает на полную мощность и такая ситуация будет сохраняться на ближайшие 20 лет»